Abmahnung Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH: Verstoß gegen EU Health Claims Verordnung
Die Firma Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH hat einen Onlinehändler wegen einem angeblichen Verstoß gegen die EU Health Claims Verordnung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH
- Begründung: Verstoß gegen die Health Claims Verordnung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000,00 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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