Abmahnung Pascal Meyer „40 Euro Klausel“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Pascal Meyer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhafter Rücksendevereinbarung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei

Abmahner: Pascal Meyer

Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-€-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 6.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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