Abmahnung Peggy Ostmann

Abmahnung wegen falscher Belehrung zum Widerrufsfristbeginn.

Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Frau Peggy Ostmann vor, in der angebliche Verstöße gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich des Widerrufsfristbeginns gerügt werden.

Konkret wird den abgemahnten Online-Händlern vorgeworfen, dass deren Widerrufsbelehrung insoweit unvollständig seien, als dass der Verbraucher nicht darauf hingewiesen werde, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erfüllung der Pflichten nach § 312e Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. § 312c Abs.2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs.1,2 und 4 BGB-InfoV beginnt.

Hinweis:

Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen dieses Anbieters in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.