Abmahnung Peter Heinze
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Peter Heinze wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Peter Heinze
Begründung:angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
angeblich fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro
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