Abmahnung Rainer Hullmann
Abmahnung wegen fehlender Informationen zum Vertragsschluss.
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Händlers Rainer Hullmann vor, in der angebliche Verstöße gegen die Pflicht, den Verbraucher zum Vertragsschluss bestimmte Informationen zukommen zu lassen, geltend gemacht werden.
So hat der abgemahnte Händler angeblich nicht informiert
- über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen.
- darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
- darüber, wie er mit den gem. § 312 e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann.