Abmahnung Reinhold Rutz
Die Firma Reinhold Rutz Warenhandel hat einen Mitbwerber auf ebay wegen angeblich mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Reinhold Rutz
- Begründung:
- angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
- angebliche Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung
- angeblich fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- angeblich unzulässige Übertragung des Transportrisikos auf den Kunden
- fehlende Hinweise zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern
- fehlende Angaben darüber, welche Vertragssprachen zur Verfügung stehen
- angeblich unzulässige Angaben zur Frankierung von Rücksendungen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Gegenstandswert: 30.000€
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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