Abmahnung RGF Productions Limited “Extreme Pervers Nr. 1”
Derr IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma RGF Productions Limited wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Überblick und Inhalt:
- Abmahner: RGF Productions Ltd
- Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Extreme Pervers Nr. 1 – 18 Jahre und schon so verdorben (Junge Mädchen gefeselt und benutzt)“
- Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
- Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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