Abmahnung Richard Aumann & Co
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Richard Aumann & Co wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich mehreren fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Richard Aumann & Co
- Begründung: angeblich mehrere fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Handelsplattform: Online-Shop
- Gegenstandswert: 15.000 Euro
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