Abmahnung BeZet Chemie, Robert Klaus

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma BeZet Chemie, Robert Klaus wegen angeblich falscher Grundpreisangabe vor.

 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Maurer & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Abmahner: BeZet Chemie, Robert Klaus
  • Begründung: angeblich falsche Grundpreisangabe beim Vertrieb von Montageschaum
  • Rechtlicher Bezug: Wettbwerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

  

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

  

weiterführende Links

 

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