Abmahnung BeZet Chemie, Robert Klaus
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma BeZet Chemie, Robert Klaus wegen angeblich falscher Grundpreisangabe vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Maurer & Kollegen, Rechtsanwälte
- Abmahner: BeZet Chemie, Robert Klaus
- Begründung: angeblich falsche Grundpreisangabe beim Vertrieb von Montageschaum
- Rechtlicher Bezug: Wettbwerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Liste häufiger Abmahngründe
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