Abmahnung Amazon: Schütz Neue Medien GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Schütz Neue Medien GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Estel & Feise Rechtsanwälte
- Abmahner: Schütz Neue Medien GmbH
- Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung, bezogen auf den Fristbeginn des Widerrufs
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Handelsplattform: Amazon
- Gegenstandswert: 10.000 Euro
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Kontaktmöglichkeiten:
- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
- E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de