Abmahnung Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH wegen Verkaufs von Imitaten vor.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH
  • Begründung: angeblicher Vertrieb von Sony Playstation PS3 Dualshock 3 Wireless Controller Imitaten, dadurch Verletzung von
    • Markenrecht
    • Designschutzrecht
    • Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Gegenstandswert: 50.000 €

 

Unsere Empfehlung
 

Die der Abmahnung der Firma Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden,

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

Fazit

 
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.