Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Darin wird dem Abgemahnten das illegale Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Download vorgeworfen.

Der Verletzer wird dabei

  1. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
  3. und zur Zahlung von Schadensersatz

aufgefordert.

Bei derartigen Abmahnungen handelt es sich regelmäßig nicht um Einzelfälle. Die IT- Recht-Kanzlei hat bereits mehrfach über das Thema Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing berichtet. Sollten auch Sie betroffen sein, können Sie sich gerne für eine unverbindliche Beratung an uns wenden (Service-Code: 08-RS-09-MK).

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.