Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung geschützter Werke.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahner: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Begründung:

angeblich unerlaubte Verwertung des Werkes: “Die drei ??? Fels der Dämonen (Folge 133), Hörbuch

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing / Tauschbörse

 

 Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Universal Music GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

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