Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Widerrufsbelehrung & Rücksendekosten
Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG, wegen angeblichen fehlerhaften Angaben zu den Widerrufsfolgen und den Rücksendekosten vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Sandhage
- Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
- Begründung:
- angebliche Verwendung einer alten Fassung der Widerrufsbelehrung, dadurch falsche Referenzierung von Paragraphen
- angeblich fehlerhafte Angaben zu den Widerrufsfolgen
- angeblich unzureichende Angaben zu den Rücksendekosten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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