Abmahnung Stiefelparadies Ltd.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Stiefelparadies Ltd. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Stiefelparadies Ltd.
Begründung:

angeblich irreführende Werbung („Lederschuhe“)
Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“)
unfreie Rücksendungen („vollständig frankiert“)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher) 

Gegenstandswert: 25.000 €

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.