Abmahnung Stiefelparadies Ltd.
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Stiefelparadies Ltd. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Stiefelparadies Ltd.
Begründung:angeblich irreführende Werbung („Lederschuhe“)
Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“)
unfreie Rücksendungen („vollständig frankiert“)Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 25.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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