Abmahnung Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.: Kosmetikverordnung
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
- Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
- Begründung:
- angeblich fehlende Pflichtangaben gemäß §5 Abs. 1 deutsche Kosmetikverordnung beim Vertrieb von Kosmetik-Artikeln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 40.000 €