Abmahnung ebay: Einsatz einer veralteten Widerrufsbelehrung
Erneut wurde ein ebay-Händler wegen der angeblichen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung (Fassung aus der Zeit vor dem 04. August 2011) abgemahnt.
Abgemahnt wird:
- fehlerhafte, weil “veraltete” Widerrufsbelehrung
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