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30 Tage Rückgabegarantie: Müssen sich Amazon-Marketplace-Händler dem beugen?

30 Tage Rückgabegarantie: Müssen sich Amazon-Marketplace-Händler dem beugen?

In letzter Zeit erhalten wir gehäuft Anfragen von Händlern, die über den Marktplatz von Amazon.de verkaufen. Dabei geht es um die Frage, ob Marketplace-Händler in Bezug auf die Rückgabe von Waren hinsichtlich der Rückgabefrist denselben Standard bieten müssen wie Amazon selbst. Der Verkäuferservice von Amazon.de vertritt hier eine unseres Erachtens seltsame Ansicht.

Einleitung

Der Plattformbetreiber Amazon.de bietet Verbrauchern – mit einigen Ausnahmen – für solche Artikel, die von Amazon.de selbst verkauft werden zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht eine sog. „Rückgabegarantie“ an. Hier hat der Verbraucher die Möglichkeit, den bei Amazon.de direkt bestellten Artikel binnen 30 Tagen zurückzugeben. Diese „Rückgabegarantie“ stellt eine freiwillige Leistung seitens Amazon.de da und geht über die zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nach dem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht hinaus.

Anscheinend möchte Amazon diese „Rückgabegarantie“ nun auch all seinen Marketplace-Verkäufern aufzwingen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.