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Abmahnung Wettbewerbszentrale: DTV-Klassifizierung

Abmahnung Wettbewerbszentrale: DTV-Klassifizierung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen angeblicher Irreführung mit der Werbeaussage „Vier-Sterne-Hotel“ vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale
  • Begründung: angeblich fehlende DTV-Klassifizierung, daher Irreführung durch die Formulierung „Vier-Sterne-Hotel“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: booking.com

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.