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BGH bestätigt Zulässigkeit von Google Adword-Anzeigen
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Neue Online-Kennzeichnung: Bei netzbetrie-benen Haushaltskühlgeräten ab dem 20.12.2011

BGH bestätigt Zulässigkeit von Google Adword-Anzeigen

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 (Az.: I ZR 217/10) seine Rechtssprechung zur Zulässigkeit von Google Adword-Anzeigen ausdrücklich fortgeführt.

Die Buchung von fremden Markennamen als keywords verletzt danach keine Markenrechte, wenn die Anzeige so gestaltet ist, dass keinerlei Anschein einer wirtschaftlichen Verbindung zu den fraglichen Marken konstruiert werden könne.

 

Fall

Die Klägerin, Inhaberin der unter anderem für die Warengruppe Pralinen und Schokolade eingetragenen deutschen Wort-Bildmarke „MOST“ fühlte sich in ihren Rechten verletzt, als die Beklagte im Januar 2007 bei der Suchmaschine Google eine Adword-Anzeige für ihren Onlineshop für Geschenke, Pralinen und Schokolade schaltete. Als Schlüsselwort („Keyword“), dessen Eingabe in die Suchmaske das Erscheinen der Anzeige auslösen sollte, hatte die Beklagte den Begriff „Pralinen“ mit der Option „weitgehend passende Keywords“ gewählt. In der Liste der „weitgehend passenden Keywords“ stand jedoch auch das Schlüsselwort „most pralinen“. Daher erschien bei Eingabe des Suchbegriffs „MOST Pralinen“ auch am 19. Januar 2007 rechts neben den Suchergebnissen die Anzeige der Beklagten, mitsamt einem Link zu ihrer Webseite.

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Neue Online-Kennzeichnung: Bei netzbetrie-benen Haushaltskühlgeräten ab dem 20.12.2011

Ab dem 20.12.2011 greifen die neuen Online-Kennzeichnungspflichten für Haushaltskühlgeräte (dazu gehören auch Weinschränke).

Neu eingeführt wird eine zusätzliche Energieeffizienzklasse: „A+++“ wird die bestmöglichste Einstufung sein (bisher war dies „A++“).

Informationen zur Art und Weise, wie Haushaltskühlgeräte in Zukunft zu kennzeichnen sind, hat die IT-Recht Kanzlei hier veröffentlicht.

Online-Händler können die neuen Online-Kennzeichnungen für Haushaltskühlgeräte ab dem 20.12.2011 verwenden. Verpflichtend (!) wird die Kennzeichnung für Online-Händler ab dem 30.03.2012.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.