Abmahnung ebay: Grundpreisangabe und alte Widerrufsbelehrung
Ein Online-Händler, der seine Waren über ebay verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe von Grundpreisen abgemahnt.
Außerdem entspreche die verwendete Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und sei somit veraltet.
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