Abmahnung Anke Merkens: Alte Widerrufsbelehrung und Rücksendekosten
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Anke Merkens wegen angeblicher Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung und fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte
- Abmahner: Anke Merkens
- Begründung:
- Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung
- angeblichfehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 Euro