Abmahnung ebay: Wettbewerbswidrige Beschreibung des Artikelzustands
Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil seine Angaben (Klauseln) zur Beschreibung des Artikelzustands wettbewerbswidrig sein sollen.
Die Klauseln seien unlauter und verstoßen gegen das UWG.
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