Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Angaben zur Widerrufsfrist sind irreführend
Die Firma Como-Sonderposten GmbH hat einen Ebay-Händler wegen irreführender Angaben zur Widerrufsfrist abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Como-Sonderposten GmbH
- Begründung: Irreführende Angaben zur Widerrufsfrist: 30 Tage und binnen vierzehn Tagen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 4.000,00 €