Schlagwort -Abmahnung Korrektur Eingabefehler

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Abmahnung ebay: Fehlende Pflichtinformationen vor dem Bestellvorgang
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ebay Abmahnung: Korrektur Eingabefehler und Vertragssprachen

Abmahnung ebay: Fehlende Pflichtinformationen vor dem Bestellvorgang

Ein eBay-Händler wurde abgemahnt, weil er Pflichtinformationen vor dem Bestellvorgang vorenthalten soll.

So sollen Angaben zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern und Angaben zu den Schritten, die zum Vertragsschluss führen fehlen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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ebay Abmahnung: Korrektur Eingabefehler und Vertragssprachen

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

So sollen u.a. die Angaben zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern und den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen fehlen.

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