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Abmahnung OLPAT GmbH: Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer

Abmahnung OLPAT GmbH: Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer

Die Firma OLPAT GmbH hat einen weiteren Onlinehändler abgemahnt der sich durch die Bezeichnung als Geschäftsführer in seinem Impressum unlautere Wettbewerbsvorteile verschafft haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: OLPAT GmbH
  • Begründung: Der Homepage-Betreiber, der als Einzelunternehmen gewerblich aktiv ist bezeichne sich in seinem Impressum als Gewschäftsführer
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 2.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.