Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V: Garantieangaben
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Angaben zur Garantie abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: angeblich unzureichende Angaben zur Garantie („…Garantie“ und „1 Jahr Garantie von unserem Haus“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)