Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Allergene
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
- Begründung: Fehlende Angabe von in Champagner enthaltenen Allergenen (Sulfiten)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)