Abmahnung Walter Zehentmaier
Herr Walter Zehentmaier hat einen Mitbewerber wegen angeblich unklarer Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Walter Zehentmaier
- Begründung: angeblich unklare und widersprüchliche Angaben darüber, wer die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs trägt.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 Euro