Schlagwort -Abmahnung

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Abmahnung Filesharing: “Megamix”
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Filesharing: Eltern aufgepasst – Keine Haftung für volljährige Kinder
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Abmahnung ? Wie weit geht die Unterlassungsverpflichtung bei Online-Fotos?
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Lieferzeiten, Mängelrüge & Gefahrübergang
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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis gemäß § 2 Preisangabe VO
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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Textilpflegeprodukten
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Die häufigsten Abmahngründe im November 2013
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Abmahnung Fred Zahn
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Abmahnung eis.de GmbH: Grundpreisangabe
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Abmahnung Webshop: Grundpreisangabe fehlt
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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung
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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Garantieangaben „5 Jahre Garantie“
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe bei Imprägnierspray
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe auf Amazon
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Abmahnung Seatriever International Holdings Ltd.

Abmahnung Filesharing: “Megamix”

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine urheberrechtliche Abmahnung wegen angeblich unerlaubter Verwertung eines geschützten Filmwerks vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Megamix (Interpret: R.I.O.)”

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Filesharing: Eltern aufgepasst – Keine Haftung für volljährige Kinder

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

 

Die Klägerinnen sind vier führende deutsche Tonträgerhersteller. Der Beklagte ist Inhaber eines Internetzugangs. In seinem Haushalt leben auch seine Ehefrau und deren volljähriger Sohn.

Die Klägerinnen ließen den Beklagten durch Anwaltsschreiben abmahnen; sie behaupteten, am 12. Juni 2006 seien über seinen Internetanschluss 3.749 Musikaufnahmen, an denen sie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte besäßen, in einer Internettauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht worden. Der Beklagte gab ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch, die geltend gemachten Abmahnkosten zu bezahlen.

Die Klägerinnen nehmen den Beklagten auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 3.454,60 € in Anspruch.

Der Beklagte macht geltend, er sei für die behaupteten Rechtsverletzungen nicht verantwortlich. Sein damals 20-jähriger Stiefsohn habe die Musikdateien über den Internetanschluss zugänglich gemacht. Der Stiefsohn des Beklagten hat im Rahmen seiner Beschuldigtenvernehmung gegenüber der Polizei eingeräumt, er habe mit dem Tauschbörsenprogramm „BearShare“ Musik auf seinen Computer heruntergeladen.

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Abmahnung ? Wie weit geht die Unterlassungsverpflichtung bei Online-Fotos?

Verpflichtet sich der Abgemahnte im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein bestimmtes Lichtbild nicht mehr online zugänglich zu machen, sollte er sich an diese Verpflichtung halten. Denn bei einem Verstoß hat der Unterlassungsgläubiger Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Streit gibt es in solchen Fällen immer wieder im Hinblick auf den Umfang der Unterlassungserklärung. Schuldner tragen gerne vor, dass kein Verstoß vorliege, da die erneut beanstandete Veröffentlichung des Bildes nicht von der Unterlassungserklärung umfasst sei. Vertragsstrafe müsse daher nicht gezahlt werden.

 

1. Der Fall
Über einen solchen Fall hatte das OLG Karlsruhe zu entscheiden (Urteil vom 12.09.2012, Az. 6 U 58/11).

Die Beklagte hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet,

“es zukünftig bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von den Unterlassungsgläubigern nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Amts- bzw. LG auf Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe zu unterlassen, das nachfolgend wiedergegebene Lichtbild ohne Lizenz der Unterlassungsgläubiger im Internet zu nutzen ….

Die Unterlassungsgläubigerin nahm die Unterlassungserklärung vom 22.12.2009 an. Als sie feststellte, dass das fragliche Lichtbild am 12.01.2010 nach wie vor im Internet auf der Webseite der Unterlassungsschuldnerin angezeigt und heruntergeladen werden konnte, forderte sie die Beklagte zur Zahlung einer Vertragsstrafe auf, was die Beklagte verweigerte. (Hinweis: In dem Fall handelte es sich um drei Gläubiger. Zur Vereinfachung ist vorliegend von nur einer Unterlassungsgläubigerin die Rede).

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Lieferzeiten, Mängelrüge & Gefahrübergang

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich unlauterer Angaben zu den Lieferzeiten, der Mängelrüge und dem Gefahrübergang (Transportrisiko) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unzulässge Angaben zu
    • den Lieferzeiten
    • dem Transportrisiko (Gefahrübergang)
    • der Mängelrüge
    • dem Gerichtsstand
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis gemäß § 2 Preisangabe VO

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen einem angeblichen Verstoß  gegen § 2 Preisangaben VO vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises gemäß § 2 der Preisangabenverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Textilpflegeprodukten

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben beim Verkauf von Textilpflegeprodukten vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe des Grundpreises (hier: Textilpflegeprodukte) 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Die häufigsten Abmahngründe im November 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat November 2013 vorgelegt wurden, haben wir ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats November 2013:

  

  1. Garantieangaben
  2. fehlende Grundpreisangabe
  3. Werbung mit Garantie
  4. Widerrufsbelehrung
  5. Markenrechtsverletzung
  6. Irreführende Werbung
  7. Bio-Zertifizierung
  8. Speicherung der IP-Adresse
  9. Textilkennzeichnung
  10. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Fred Zahn

Herr Fred Zahn hat den Betreiber eines Webshops wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises und des Nenninhalts abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Fred Zahn
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
    • angeblich fehlende Angabe des Nenninhalts bei Dosentomaten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000€

 

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Abmahnung eis.de GmbH: Grundpreisangabe

Die Firma eis.de GmbH hat einen Webshopbetreiber wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: eis.de GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.000€

 

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Abmahnung Webshop: Grundpreisangabe fehlt

Ein Online-Händler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises beim Endpreis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Drogerie-Artikeln

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ÖKO-TEST Verlag GmbH wegen angeblich unwahrer Werbeaussagen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ÖKO-TEST Verlag GmbH
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Testergebnis, obwohl die beworbenen Produkte gar nicht geprüft und getestet worden sein sollen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 18.000 €

 

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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Garantieangaben „5 Jahre Garantie“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine weitere Abmahnung der Firma Sanitaer-Versand Ltd wegen angeblich unlauterer Angaben zur Garantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Sanitaer-Versand Ltd
  • Begründung: angeblich unlautere Aussagen zur Garantie („5 Jahre Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.000 €

 

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe bei Imprägnierspray

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine weitere Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises – diesmal beim Verkauf von Imprägniersprays – vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Imprägniersprays über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe auf Amazon

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises auf Amazon vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Silicon Water Guard über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Seatriever International Holdings Ltd.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Seatriever International Holdings Ltd wegen angeblicher Marken- und Patenrecthsverletzung vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Seatriever International Holdings Ltd
  • Begründung: angeblich Marken- und Patentrechtsverletzung an der Marke „ILLOOMS“ durch nicht autorisierten Vertrieb von Partyluftballons in Deutschland
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 250.000

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.