Schlagwort -Abmahnung

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Abmahnung Pinballcenter Knauer & Exner GbR
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Abmahnung Abercrombie & Fitch
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Update Abmahnung Oliver Steffens
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Anwendbarkeit der 100 EUR-Regel bei Urheberrechtsverletzungen
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Abmahnung eBay Markenrechtsverletzung
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Abmahnung eBay fehlende Pflichtangaben
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Abmahnung Webshop irreführende Werbung
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„Blitzversand“: Wenn wettbewerbsrechtlich der Blitz einschlägt
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Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart
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Update Abmahnung MKG Motoren Köln GmbH
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Abmahnung eBay fehlende Pflichtangaben
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Abmahnung Webshop irreführende Werbung
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Abmahnung eBay Versandrabatt, Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss
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Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart
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Abmahnung eBay irreführende Werbung

Abmahnung Pinballcenter Knauer & Exner GbR

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Pinballcenter Knauer & Exner GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblicher Irreführung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Pinballcenter Knauer & Exner GbR
Begründung:

irreführende Werbung (“Angebot für 0 € bestellbar, aber nicht lieferbar”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung Abercrombie & Fitch

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Winterstein Rechtsanwälte

Abmahner: Abercrombie & Fitch
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Abercrombie & Fitch” durch unerlaubten Vertrieb

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 150.000 Euro

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Update Abmahnung Oliver Steffens

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Oliver Steffens wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit mehreren angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Kühne Rechtsanwälte

Abmahner: Oliver Steffens
Begründung:

angeblich fehlende Angabe der Gewerblichkeit
angeblich fehlendes Impressum
angeblich fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht
angeblich fehlender Hinweis auf das Gewährleistungsrecht

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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Anwendbarkeit der 100 EUR-Regel bei Urheberrechtsverletzungen

Wer eine urheberrechtlich geschützte Grafik ohne Erlaubnis ins Internet stellt und deswegen abgemahnt wird, muss zahlen. Die Frage ist nur: Wie viel? Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 01.03.2011, Az.:31 C 3239/10 – 74) hat jetzt entschieden, dass eine Kappung der Kosten auf 100 Euro nach § 97 a Abs. 2 UrhG nicht in Betracht kommt, wenn der Kläger vor der Abmahnung umfangreiche Nachforschungen anstellen musste, weil zunächst nicht zweifelsfrei feststellbar war, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag.

Fall

Der Beklagte hatte auf seiner Internet-Homepage eine Grafik verwendet, deren Inhaber der Kläger ist. Dieser schaltete daraufhin einen Anwalt ein, der den Fall überprüfte und schließlich eine Abmahnung verfasste. Der Kläger verlangte nun die Erstattung der Anwaltskosten in voller Höhe von rund 400 Euro. Der Beklagte überwies jedoch nur 100 Euro und berief sich auf die Kappungsgrenze des § 97 a Abs. 2 UrhG.

§ 97 a Abs 2 UrhG:
Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Entscheidung

Das Gericht sah die Merkmale des § 97 a Abs. 2 UrhG nicht als erfüllt an. Zur Begründung führte es aus, dass auf die Kappungsgrenze nur dann abgestellt werden dürfe, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt seien…

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Abmahnung eBay Markenrechtsverletzung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine markenrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Markenrechtsverletzung durch unerlaubten Vertrieb an der Marke „Abercrombie & Fitch“ 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung eBay fehlende Pflichtangaben

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe der Gewerblichkeit
fehlendes Impressum
fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht
fehlender Hinweis auf das Gewährleistungsrecht

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Webshop irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung („Angebot für 0 € bestellbar, aber nicht lieferbar“)

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

„Blitzversand“: Wenn wettbewerbsrechtlich der Blitz einschlägt

Schlagwortwerbung kann gefährlich sein: Kürzlich traf es einen bei eBay tätigen Händler, der seine Angebote mit der Angabe „Blitzversand“ dekorierte. Leider entsprach hier die Praxis nicht ganz der Theorie – die Inanspruchnahme des „Blitzversandes“ war für den Käufer doch recht umständlich, ohne dass hierauf in der Werbung hingewiesen wurde.

Ausgangslage

Der Händler hatte das Wort „Blitzversand“ in großer Schrift und an auffälliger Stelle in die Angebotsseite eingefügt, ohne jedoch zugleich auf die Bedingungen für diese Versandart hinzuweisen. Auch ein Verweis etwa in Form eines Sternchenhinweises war nicht erfolgt.

Erst in der Artikelbeschreibung konnte der interessierte Kunde lesen, was der Händler unter Blitzversand verstand wie man in den Genuss dieser Serviceleistung kommen sollte:

Sofortlieferung für unsere Kunden aus Deutschland! Bei Rechnungsbeträgen unter 300,00 € haben Sie die Möglichkeit die Ware unter folgenden Bedingungen und Voraussetzungen als Sofortlieferung zu erhalten:
Wenn Ihr eBay-Mitgliedsprofil mehr als 20 positive Bewertungen aufweist und keine negativen Bewertungen zum Thema Zahlungen vorliegen, reicht uns eine kurze Info in der Kaufabwicklung, dass die Überweisung veranlasst wurde oder sofort veranlasst wird. Wir werden die Ware dann sofort versenden!
Alle anderen deutschen Mitglieder können uns eine Zahlungsbestätigung (Kopie/Screenshot der Überweisung) per E-Mail oder Fax zusenden, auch dann versenden wir die Ware sofort! Das ist echter ‚BLITZVERSAND‘, oder nicht?

Gerichtliche Bewertung

Das LG Frankfurt a.M. tendierte zu „oder nicht“ und stufte die Schlagwortwerbung als irreführend ein (Urt. v. 09.02.2011, Az. 3-8 O 120/10).

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Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblich irreführende Werbung (“deutsche CE-Prüfung“, „CE zertifiziert”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Update Abmahnung MKG Motoren Köln GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma MKG Motoren Köln GmbHwegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: MKG Motoren Köln GmbH
Begründung:

angeblich unzureichende Angabe bei der Gewährung eines Versandrabattes
fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40€-klausel”)
unzureichende Angabe zur Speicherung Vertragstext
unzureichende Hinweise zum Vertragsschluss

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 8.000 Euro

Mehr erfahren

Abmahnung eBay fehlende Pflichtangaben

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe der Gewerblichkeit
fehlendes Impressum
fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht
fehlender Hinweis auf das Gewährleistungsrecht
fehlender Hinweis darauf, daß die Preise Mehrwertsteuer enthalten 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Webshop irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung mit dem CE-Kennzeichen

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung eBay Versandrabatt, Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Versandrabatt
Rücksendekosten („40€-klausel“)
Speicherung Vertragstext
Hinweise zum Vertragsschluss 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblich irreführende Werbung (“Heilpraktiker Zertifikat”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung eBay irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung 

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

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