Schlagwort -Abmahnung

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Abmahnung Webshop: Irreführende Nutzung einer Marke
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlerhafte AGB
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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH
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Abmahnung Etienne Wittig: Widerrufsbelehrung & Umsatzsteuer
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Abmahnung Webshop: Fehlende Grundpreisangabe bei Pistolenschaum
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Abmahnung ProfiDog GbR: Fehlerhafte Textilkennzeichnung
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Wie werben Händler rechtssicher mit Preiswerbungsschlagwörtern?
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Herkunftsangabe
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Abmahnung Claudia Morgan: Widerrufsrecht und Rückgaberecht
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Abmahnung IDO Verband: Fehlende Grundpreisangabe
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Abmahnung Jan Weidenbach
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Gefahrübergang, Gerichtsstand & Widerrufsfrist
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Abmahnung Sammelstelle: Achmed Chaer
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Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler
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Abmahnung Amazon: Buchpreisbindungsgesetz

Abmahnung Webshop: Irreführende Nutzung einer Marke

Ein Webshopbetreiber wurde wegen angeblich irreführender Nutzung einer Marke für Gummipuppen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Irreführende Nutzung einer Marke (Weiterleitung auf eine andere) 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlerhafte AGB

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich fehlerhafter AGB-Klauseln vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln (Gewährleistung, Gerichtsstand, Nebenabreden, Eigentumsvorbehalt)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ÖKO-TEST Verlag GmbH wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ÖKO-TEST Verlag GmbH
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit einem Testergebnis, obwohl das beworbene Produkt gar nicht getestet worden sei
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Etienne Wittig: Widerrufsbelehrung & Umsatzsteuer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Frau Etienne Wittig wegen angeblich widersprüchlichen Angaben zum Ausweis der Umsatzsteuer und einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Obladen Gaessler Rechtsanwälte 
  • Abmahner: Etienne Wittig
  • Begründung:
    • angeblich irreführende weil widersprüchliche Angaben zum Ausweis der Mehrwertsteuer
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 19.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Fehlende Grundpreisangabe bei Pistolenschaum

Der Betreiber eines Webshops wurde wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Pistolenschaum abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Produkten in Fertigpackungen 

 

 

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Abmahnung ProfiDog GbR: Fehlerhafte Textilkennzeichnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ProfiDog GbR wegen angeblich fehlerhafter Textilkennzeichnung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Bartholome, Goosmann
  • Abmahner: ProfiDog GbR
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Textilkennzeichnung (Angaben zur Faserzusammensetzung)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 7.500 €

 

 

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Wie werben Händler rechtssicher mit Preiswerbungsschlagwörtern?

Viele Händler sind sich unsicher, auf welche Art und Weise sie ihre Warenpreise bewerben dürfen, ohne dabei eine wettbewerbsrechtliche Irreführung hervorzurufen Ist es etwa bei der Eröffnung eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Darf man so einfach mit „Billig“- oder Dauertiefpreisen“ werben? Wie sieht es mit dem Begriff „Ladenpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 25 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – samt einer Einschätzung des jeweiligen Abmahnrisikos.

 

 

„Ab-Preis“
Bewirbt ein Unternehmen seine Produkte blickfangmäßig herausgestellt unter Hinweis auf bestimmte Leistungsmerkmale mit einem „ab“-Preis, um bei den Kunden den Eindruck eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, muss das angepriesene Leistungsangebot jedenfalls dem Grunde nach auch mit den entsprechend beworbenen Leistungsmerkmalen bereits zu dem angegebenen Mindestpreis („ab-Preis“) (und nicht erst in höheren Preisvarianten) zu erhalten sein. Andernfalls stellt sich die Werbung als irreführend da. Urteil.

Achtung: Nach Ansicht des VG Freiburg ist jedoch die Angabe des Grundpreises als „Ab-Preis“ in der Werbung prinzipiell rechtswidrig. So spräche bereits der Wortlaut des § 2 Abs. 1 PAngV dagegen, , insoweit die Werbung mit „Ab-Preisen“ für zulässig zu halten. Denn darin sei von der Angabe des Grundpreises bzw. von dem Preis je Mengeneinheit die Rede.

Den Originalbeitrag weiterlesen (…)

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Herkunftsangabe

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich irreführender geographischer Herkunftsangabe vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende geographische Herkunftsangabe mit der Aussage „Himalaya-‚Ur-Salz“.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Claudia Morgan: Widerrufsrecht und Rückgaberecht

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan wegen angeblich widersprüchlicher Angaben zum Rückgaberecht und dem Widerrufsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Claudia Morgan
  • Begründung: angeblich widersprüchliche Angabe zu Widerrufs- und Rückgaberecht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung IDO Verband: Fehlende Grundpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises beim Endpreis vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Kosmetikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

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Abmahnung Jan Weidenbach

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach wegen angeblich nicht autorisierter Erfassung der IP-Adresse eines Webseitennutzers eines Webshops vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Jan Weidenbach
  • Begründung: angeblich fehlende Einwilligung zur Erfassung der IP-Adresse beim Besuch eines Webshops
  • Rechtlicher Bezug: Telemediengesetz
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Gefahrübergang, Gerichtsstand & Widerrufsfrist

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Widerrufsfrist, dem Gerichtsstand und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • angebliche fehlerhafte Angaben zum Gefahrübergang
    • angeblich fehlerhafte Angaben zurWiderrufsfrist
    • angeblich fehlerhafte Angaben zur Gewährleistung
    • angeblich fehlerhafte zu Nebenabreden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

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Abmahnung Sammelstelle: Achmed Chaer

Für die Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung des Herrn Achmed Chaer vertreten durch die Kanzlei Sandhage vorgelegt.

 

 

In der Abmahnung werden angeblich fehlerhafte Garantieangaben („Herstellergarantie 2 Jahre“) gerügt.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler

Die IT-Recht Kanzlei hat Ihren Beitrag zum Verkauf auf der Plattform Amazon umfassend überarbeitet und ergänzt. Der Amazon-Marketplace und Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Seiten Amazons Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen, rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten.

Lesen Sie in unserem Beitrag mehr über das rechtliche Wagnis des Warenverkaufs über die Plattform Amazon.

Abmahnung Amazon: Buchpreisbindungsgesetz

Der IT-Recht Kanzlei München wurde an einen Amazon-Händler gerichtete Abmahnung wegen angeblicher Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Der Verkaufspreis eines Buches liegt unter dem vom Verlag festgelegten Verkaufspreis 

 

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.