Abmahnung Achmed Chaer: Herstellergarantie
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Achmed Chaer wegen angeblich unzureichender Angaben zur Ausgestaltung einer Herstellergarantie vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Sandhage
- Abmahner: Achmed Chaer
- Begründung: angeblich ungenügende Garantieangaben (“Herstellergarantie: 1 Jahr”)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €