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Adresshandel: FAQ zum Verkauf und Kauf von Daten

Adresshandel: FAQ zum Verkauf und Kauf von Daten

Der Kauf der Daten weist aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Probleme auf, insbesondere wenn es sich um sensitive Daten handelt. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist aber insbesondere die Nutzung der gekauften Daten für Werbezwecke problematisch.

 

In unserem aktuellen Beitrag zum Adresshandel werden Fragen zum Datenverkauf aus datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Sicht beantwortet.

Fragen:

  1. Kann eine Datenbank ohne Einwilligung der Betroffenen  verkauft werden?
  2. Wenn eine Weitergabe nur mit  Einwilligung des Dateneigentümers erfolgen kann, wie hat eine solche zu erfolgen?
  3. Wie kann ein Weiterverkauf von Daten erfolgen und was ist zu beachten?
  4. Falls der Weiterverkauf von Daten nicht gestattet ist, gibt es Ausnahmen, die den Verkauf  dennoch zulässig machen?
  5. Welche Folgen hat die unzulässige Weitergabe von Daten?
  6. Welche Möglichkeiten gibt es bei einem Verkauf von Daten ohne das eine Einwilligung des Betroffenen zum Verkauf vorliegt?

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.