Schlagwort -AGB

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Abmahnung One Klick Media, Eugene Lichtman: Fehlerhafte, weil veraltete Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung in AGB & Checkout Prozess
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Abmahnung Stefan Braun
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Abmahnung Amazon: Fehlerhafte AGB & irreführende Werbung
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Abmahnung droht: Bei unvollständiger Rechtswahlklausel in AGB
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Abmahnung Internetshop: Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Abmahnung Mauz & Wauz UG
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Abmahnung Webshop: Unlautere Werbung, AGB & Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Heinz-Dieter Obitz: Fehlerhafte AGB
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Abmahnung ebay: Nebenabreden und Erfüllungsort
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Abmahnung wegen Angaben zur Vertragsänderung (AGB)
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Verkauf digitaler Inhalte gemäß EU-Verbraucherrechterichtlinie: IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung an
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Abmahnung Sammelstelle: M & S Vertriebsservice GbR
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Abmahnung M & S Vertriebsservice GbR
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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung, AGB & GS-Zeichen

Abmahnung One Klick Media, Eugene Lichtman: Fehlerhafte, weil veraltete Widerrufsbelehrung

Die Firma One Klick Media, Eugene Lichtman hat den Betreiber eines Onlineshops wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung in den AGB und im Checkout-Prozess abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: One Klick Media, Eugene Lichtman
  • Begründung: Die Widerrufsbelehrung sei veraltete und entspreche nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 10.000€

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Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung in AGB & Checkout Prozess

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen der Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung in seinen AGB und im Checkout-Prozess abgemahnt.

Die Widerrufsbelehrung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen seit dem 13.06.2014.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Stefan Braun

Herr Stefan Braun hat einen Amazon-Händler wegen angeblich fehlerhafter AGB und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Stefan Braun
  • Begründung: 
    • fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten („24 Monate Gewährleistung“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung Amazon: Fehlerhafte AGB & irreführende Werbung

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehlerhaft sein sollen.

Außerdem werbe er irreführend mit der Aussage „24 Monate Gewährleistung“ (Werbung mit Selbstverständlichkeit)..

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Abmahnung droht: Bei unvollständiger Rechtswahlklausel in AGB

Die Gestaltung von AGB ist für Webshop-Betreiber stets eine Gratwanderung. Einerseits sollten möglichst viele Punkte für beide Vertragsseiten umfassend geregelt werden. Andererseits müssen die Unternehmer aufpassen, dass die Klauseln die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind.

Das OLG Oldenburg hat nun eine gängige Rechtswahlklausel in den AGB eines Online-Shops für unwirksam erklärt und deren Verwendung daher als Wettbewerbsverstoß angesehen. Vielen Online-Händlern drohen daher nun Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung des OLG Oldenburg vor und gibt Tipps zur Senkung des Abmahnrisikos.

I. Manche Rechtswahlklauseln sind unwirksam und daher abmahnfähig

Eigentlich wollen die Verwender von AGB durch Rechtswahlklauseln für Klarheit sorgen, welches Recht auf den Vertrag Anwendung finden soll, so dass sich die Verbraucher darauf einstellen können. Daher ist es grundsätzlich begrüßenswert, wenn ein Unternehmer – etwa ein Webshop-Betreiber – in seine AGB eine Klausel aufnimmt, wonach für die Verträge mit Verbrauchern deutsches Recht gelten soll.

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Abmahnung Internetshop: Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhafter AGB abgemahnt.

Diese sei in mehreren Punkten wettbewerbswidrig.

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Abmahnung Mauz & Wauz UG

Die Firma Mauz & Wauz UG hat die Betreiberin eines Webshops wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Mauz & Wauz UG
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich irreführende Werbung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Unlautere Werbung, AGB & Widerrufsbelehrung

Die Betreiberin eines Webshops wurde von einem Mitbewerber wegen angeblich unlauterer Werbung und mehr abgemahnt.

Außerdem seien AGB und Widerrufsbelehrung fehlerhaft

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Abmahnung Heinz-Dieter Obitz: Fehlerhafte AGB

Herr Heinz-Dieter Obitz hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlerhafter AGB abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Heinz-Dieter Obitz
  • Begründung: angeblich fehlerhafte AGB hinsichtlich Nebenabreden und Erfüllungsort
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Nebenabreden und Erfüllungsort

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

Die AGB sollen in den Punkten Nebenabreden und Erfüllungsort (Gerichtsstand) Fehler aufweisen.

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Abmahnung wegen Angaben zur Vertragsänderung (AGB)

Ein Webshopbetreiber wurde wegen angeblich unzulässigen Angaben in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

Die Angaben in den AGB zur Vertragsänderung nach Vertragsschluss seinen unlauter und damit wettbewerbswidrig.

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Verkauf digitaler Inhalte gemäß EU-Verbraucherrechterichtlinie: IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung an

Sie bieten als Unternehmer den Verkauf digitaler Inhalte , die nicht auf einem körperlichen Datenträger an den Verbraucher geliefert werden (z.B. Download von Software, Videos oder Musik), an und möchten sichergehen, ab dem 13.06.2014 diesbezüglich eine rechtssichere Widerrufsbelehrung zu verwenden?

Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen gerne eine für die Lieferung solcher digitaler Inhalte zugeschnittene und somit an die neue gesetzliche Lage ab dem 13.06.2014 angepasste Widerrufsbelehrung sowie entsprechende AGB zur Verfügung .

Die sich durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht ergebenden gesetzlichen Änderungen machen es erforderlich, ab dem 13.06.2014 für die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger an den Verbraucher geliefert werden, eine spezielle Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Widerrufsbelehrungen für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen dürfen für die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger an den Verbraucher geliefert werden, nicht verwendet werden.

Unter digitalen Inhalten versteht der Gesetzgeber solche Daten, die digital hergestellt und bereitgestellt werden. Diese werden dann nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert, wenn sie zum Download oder Streaming bereitgehalten werden oder sonst rein unkörperlich übermittelt werden (z.B. Versand via Email). Typische Fallgruppen sind Downloads oder Streaming von Musik, Software, Ebooks oder Videos sowie das Anbieten von Apps und Onlinespielen.

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Abmahnung Sammelstelle: M & S Vertriebsservice GbR

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Firma M & S Vertriebsservice GbR zur Kenntnis gebracht.

Die Firma M & S Vertriebsservice GbR bemängelt in dieser Abmahnung, die an einen ebay-Händler gerichtet ist, angeblich fehlerhafte Angaben in den AGB und der Widerrufsbelehrung sowie angeblich irreführende Werbung mit dem GS-Zeichen.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Abmahnung M & S Vertriebsservice GbR

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma M & S Vertriebsservice GbR vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Kanzlei: Helmke, Rechtsanwälte, steuerberater, Patentanwalt
  • Abmahner: M & S Vertriebsservice GbR
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angebliche Irreführung mit dem GS-Zeichen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 21.000 €

 

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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung, AGB & GS-Zeichen

Ein Online-Händler, der über ebay Trampoline verkauft wurde wegen angeblich fehlerhafter AGB-Klauseln, einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und der Werbung mit dem GS-Zeichen abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte AGB
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • unlautere Werbung (GS-Zeichen)

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.