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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juni 2014

Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juni 2014

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im vergangen Monat zur Kenntnis gebracht wurden haben wir nun wieder ausgewertet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats Juni 2014:

  1. Verwendung einer Widerrufsbelehrung mit dem Rechtsstand vor dem 13.06.14 (Webshop)
  2. Nichtverwendung der Widerrufsbelehrung 2014 (ebay)
  3. Verstoß gegen das Urheberrecht (Webshop)
  4. Fehlende Grundpreisangabe
  5. Angaben zur Garantie und deren Ausgestaltung
  6. Angaben zum Gerichtsstand
  7. Irreführende Werbung
  8. Angaben zur Rückgaberegelung
  9. Angaben zum Widerrufsrecht
  10. Fehlerhafte AGB  (Onlineshop)

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.