Schlagwort -AGB

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Abmahnung Online-Shop: Fehlerhafte AGB
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Leitfaden: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz
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Achtung Wortwahl: AGB-Bestätigungstexte im Online-Shop
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Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel
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Französisches Recht: Wie kommen französische Fernabsatzverträge zustande?
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlerhafte AGB
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Abmahnung Webshop: Fehlerhafte AGB-Klauseln
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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale Büro Dortmund
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Dortmund: AGB & Widerrufsbelehrung
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AGB- Kontrolle von Einkaufsbedingungen
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Abmahnung Online-Shop: Grundpreisangabe und Rücksendekosten
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Die häufigsten Abmahngründe des Monats Mai 2013
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Gerichtsstand, AGB & Versandrisiko
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Abmahnung Onlineshop: Versandrisiko und Gerichtsstand
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Online-Partner-Börse: Kündigung per E-Mail zulässig – anderslautende AGB unwirksam

Abmahnung Online-Shop: Fehlerhafte AGB

Ein Onlineshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • mehrere angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln 

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Leitfaden: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz

Die Schweiz ist als Nachbarland für deutsche Onlinehändler ein beliebter Markt, da die Mehrheit der Schweizer die deutsche Sprache benutzen und die Schweizer Bürger mit die höchste Kaufkraft in Europa haben. Die Schweiz ist allerdings kein EU-Mitgliedsstaat, sondern hat nur viele EU-Regeln teilweise analog übernommen. Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften zum Fernabsatzrecht ist schwierig, da sich die Schweiz nicht dazu entschließen konnte, diese rechtliche Materie in einem einheitlichen Gesetz zu regeln.

Es wäre allerdings fahrlässig, im Rahmen von Onlinegeschäften von Deutschland in die Schweiz einfach die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden und darauf zu vertrauen, dass die deutschen Vorschriften zum Fernabsatzrecht , die im Prinzip strenger als schweizerisches Recht ausgestaltet ist, irgendwie auch auf die Schweiz passen. Dies stimmt in vielen Einzelheiten wie zum Beispiel im Preisauszeichnungsrecht nicht, wie im folgenden Überblick veranschaulicht werden soll. Übersehen wird von vielen deutschen Onlinehändlern, dass die Mehrheit der Schweizer Bürger zwar Hochdeutsch verstehen, aber es doch eine beträchtliche französischsprachige und eine kleinere italienischsprachige Minderheit in der Schweiz gibt. Wenn diese nicht deutschsprachige Minderheit in der Schweiz als Kunden angesprochen werden soll, wäre es dringend zu empfehlen, die Internetpräsenz zusätzlich auch in französischer und italienischer Sprache zu gestalten.

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Achtung Wortwahl: AGB-Bestätigungstexte im Online-Shop

In vielen Online-Shops finden sich im Bestellablauf Bestätigungstexte wie „Ich habe die AGB gelesen und zur Kenntnis genommen“ oder „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiere diese“. Häufig finden sich solche Texte im Zusammenhang mit einer Checkbox, die vom Kunden per Mausklick aktiviert werden muss, damit er den Bestellprozess fortsetzen kann. Was zunächst wie eine sinnvolle Beweiserleichterung für den Betreiber des Online-Shops aussieht könnte sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Risiko für diesen herausstellen.

 

 

Bestätigungstexte wie in den oben zitierten Beispielen, die vom Unternehmer für eine Vielzahl von Vertragsschlüssen vorformuliert sind dürften rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB einzuordnen sein. Gerade AGB, die gegenüber Verbrauchern zum Einsatz kommen, unterliegen jedoch einer strengen gesetzlichen Wirksamkeitskontrolle. In Bezug auf die vorgenannten Bestätigungstexte ist insbesondere das Klauselverbot des § 309 Ziff. 12 b) BGB problematisch. Danach ist eine Bestimmung unzulässig, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils ändert, insbesondere indem er

a) diesem die Beweislast für Umstände auferlegt, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen, oder

b) den anderen Vertragsteil bestimmte Tatsachen bestätigen lässt.

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Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versand- und Gefahrübergangsklausel befasst.

 

Die beklagte Möbelhändlerin betreibt auch einen Online-Shop. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop ist geregelt:

Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.

 

Der klagende Verbraucherschutzverband hält diese Klausel für unwirksam und nimmt die Beklagte auf Unterlassung ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern in Anspruch.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage auf die Berufung der Beklagten insoweit abgewiesen.

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Französisches Recht: Wie kommen französische Fernabsatzverträge zustande?

Im französischen und deutschem Recht gibt es einen wichtigen Unterschied zur Frage, wie ein Fernabsatzvertrag zustande kommt. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, so dass in den AGB des Onlinehändlers vereinbart werden kann, dass die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen im Onlineshop nur als eine Art Einladung zu einem Vertragsangebot angesehen wird und erst die Bestellung des Kunden als verbindliches Vertragsangebot gilt, dass von dem Onlinehändler angenommen werden kann.

 

 

 

Es liegt auf der Hand, dass eine solche rechtliche Einordnung Vorteile für den Onlinehändler hat. Das französische Recht nimmt dagegen eine andere Einordnung vor. Bereits die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen im Onlineshop des Onlinehändlers gilt als verbindliches Vertragsangebot, das durch den Kunden mit der Bestellung angenommen wird. Wenn Sie zu dieser Frage mehr wissen wollen, sollten Sie den folgenden Beitrag lesen.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlerhafte AGB

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich fehlerhafter AGB-Klauseln vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln (Gewährleistung, Gerichtsstand, Nebenabreden, Eigentumsvorbehalt)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

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Abmahnung Webshop: Fehlerhafte AGB-Klauseln

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhaften AGB-Klauseln abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln hinsichtlich
    • Eigentumsvorbehalt
    • Gefahrübergang
    • Gewährleistung
    • Gerichtsstand
    • Formvereinbarungen 

 

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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale Büro Dortmund

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Dortmund zur Kenntnis gebracht.

 

 

In der Abmahnung werden angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln und fehlerhafte Passagen in der Widerrufsbelehrung bemängelt.

 

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Dortmund: AGB & Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Dortmund wegen angeblich fehlerhafter AGB und Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Dortmund 
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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AGB- Kontrolle von Einkaufsbedingungen

Auch Einkaufsbedingungen sind so genannte „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB), nämlich für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Einkaufsbedingungen unterliegen daher der gesetzlichen AGB-Kontrolle. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305-310) legen Grenzen für das „Kleingedruckte“ fest. In seinem Urteil vom 05.10.2005 (VIII ZR 16/05) hat der Bundesgerichtshof (BGH) typische in Einkaufsbedingungen verwendete Klauseln nach AGB-Recht geprüft – und für größtenteils unwirksam befunden…

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Abmahnung Online-Shop: Grundpreisangabe und Rücksendekosten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung (Rücksendekosten und  Grundpreises) einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten
  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises

 

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Die häufigsten Abmahngründe des Monats Mai 2013

 

Es waren etwas weniger Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Mai 2013 vorgelegt wurden, gleichwohl wurden sie wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Mai 2013:

  

  1. Irreführende Werbung
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Markenrechtsverletzung
  5. Textilkennzeichnung
  6. Gerichtsstand
  7. Urheberrecht
  8. Versandrisiko
  9. fehlende Straßenverkehrszulassung
  10. 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Markenrecht
  3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Gerichtsstand, AGB & Versandrisiko

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich fehlerhafter AGB und Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • angebliche fehlerhafte AGB
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich unzulässige Angaben zum Versandrisiko
    • angeblich unzulässige Angaben zum Gerichtsstand
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

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Abmahnung Onlineshop: Versandrisiko und Gerichtsstand

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen fehlerhafter Angaben zum Versandrisiko und dem Gerichtsstand vorgelegt.

 

Abgemahnt werden:

 

  • fehlerhafte AGB
  • fehlerhafte  Widerrufsbelehrung
  • fehlerhafte Angaben zum Versandrisiko
  • fehlerhafte Angaben zum Gerichtsstand

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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Online-Partner-Börse: Kündigung per E-Mail zulässig – anderslautende AGB unwirksam

Keine Kündigung per E-Mail? Die entsprechende Kündigungsklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online-Partner-Börse unter „elitepartner.de“ hat das LG Hamburg nun für unwirksam befunden (Urteil vom 30.04.2013, Az. 312 O 412/12).

Die Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher unwirksam. Die Partner-Börse wollte die Kündigung der Mitgliedschaft nur in Schriftform und per Telefax zulassen, nicht jedoch eine Kündigung per E-Mail.

 

Die unwirksame Klausel


Unter dem Punkt „Kündigung“ heißt es in den AGB der Partner-Börse:

“Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an Elitemedianet GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

 

Eine Kündigung per E-Mail sollte danach nicht möglich sein.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.