Schlagwort -Akku

1
Ist die Produktkonzeption nach § 4 Satz 2 ElektroG ein zahnloser Tiger?
2
Abmahnung D&S Vertriebs GmbH

Ist die Produktkonzeption nach § 4 Satz 2 ElektroG ein zahnloser Tiger?

Immer häufiger finden sich in Geräten der Unterhaltungselektronik fest verbaute Akkus. Die Energiespeicher sind dann mit dem Smartphone, dem Tablet oder dem Notebook verlötet, verklebt oder zumindest mittels Spezialschrauben gesichert. Unabhängig von der konkreten technischen Realisierung ist dieser „Zwangsehe“ meist eines gemeinsam: Der Gerätenutzer ist nicht im Stande, den Akku zu tauschen, was häufig zum Ärgernis wird und auch im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben des ElektroG bezüglich der Konzeption von Elektro- und Elektronikgeräten zu stehen scheint.

Einleitung
Hersteller, die auf fest verbaute Akkus in ihren Elektronikgeräten setzen, preisen diese Produktkonzeption gar als vorteilhaft an: Auf diese Weise seien schlankere, leichtere und stabilere Geräte möglich. Die leichtere Bauweise führe überdies zu erheblichen Energieeinsparungen beim Transport der Geräte.

Dem gegenüber überwiegen nach Ansicht vieler Nutzer und vor allem von Umweltschützern die Nachteile dieses Konzepts: Es ist nicht möglich, die Dauer der Betriebsbereitschaft der Geräte durch das Mitführen eines Ersatzakkus zu erhöhen. Bei Fortschreiten des natürlichen Kapazitätsverlusts des Akkus muss das Gerät für einen Akkuwechsel aus der Hand gegeben werden; dabei fallen regelmäßig hohe Wechselkosten an: Zum einen muss dieser Wechsel meist von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden, zum anderen bauen die im Herstellerauftrag handelnden Werkstätten dann nur (teure) Originalersatzteile ein. Ein Ausweichen auf günstige Nachbauakkus dritter Hersteller scheidet damit aus. Regelmäßig wird für einen derartigen Akkuwechsel 1/3 des Neupreises des Gerätes aufgerufen.

Den Originalbeitrag weiterlesen […] 

Abmahnung D&S Vertriebs GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt  eine Abmahnung der Firma D&S Vertriebs GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlender Registrierung von Batterien.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Frenzel & Ünsal Rechtsanwälte

Abmahner: D&S Vertriebs GmbH
Begründung:

angebliche Inverbringung von Batterien/Akkus ohne Registrierung derselben

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 50.000 Euro Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.