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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Allergene in weinhaltigen Getränken

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Allergene in weinhaltigen Getränken

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen fehlender Hinweise auf Allergene abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: fehlende Hinweise auf in weinhaltigen Getränken enthaltene Allergene
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.