Millionen Onlinehändler nutzen die Plattform Amazon für ihren Warenabsatz. Doch neben großen wirtschaftlichen Gewinnen, bringt dies auch große Abmahnungsgefahren mit sich. Die Rechtsprechung hat eine verschuldensunabhängige Haftung der Händler für Wettbewerbsverstöße seitens Amazon im Zusammenhang mit ihren Angeboten etabliert.
Aktuell hat das LG Frankfurt in seinem Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 2-06 O 552/12) klargestellt, dass Amazon-Händler für wettbewerbswidrige AdWords-Anzeigen haften, selbst wenn nicht sie, sondern Amazon ohne deren Wissen diese geschaltet haben.
Google AdWords ist eine Form der Online-Werbung von Google Inc. Die sog. Google AdWords werden insbesondere auf den Google Suchseiten geschaltet. Es handelt sich hierbei um Werbeanzeigen, die ganz oben auf der Suchtreffer-Seite über bzw. neben den organischen Suchergebnissen zu sehen sind. Gibt der Nutzer ein bestimmtes Schlüsselwort (keyword) in die Suchmaschine ein, so erscheint die geschaltete Werbeanzeige.
Amazon hatte für einen ihrer Händler einer AdWords-Anzeige bei Google geschaltet, in welchem eine kostenlose Lieferung ab einem Bestellwert von 20 € angepriesen wurde. In Wirklichkeit fielen jedoch auch bei einem Bestellwert über 20 € Lieferkosten an.
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