Die IT-Recht Kanzlei München hat wieder die Ihr im Monat August 2011 vorgelegten Abmahnungen ausgewertet und in Ihrem monatlichen Abmahnbrief der häufigsten Abmahngründe zusammengestellt.
Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle “Angriffsziele” darstellen und worauf z.B. bei Werbung mit einer Marke, Preisangaben und Infos zum Vertragsschluss zu achten ist.
Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats August 2011:
1. Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
2. Widerrufsbelehrung
3. irreführende Werbung
4. Markenrechtsverletzung
5. Widerrufsrecht
6. fehlende Grundpreisangabe
7. Impressum
8. Vertragsschluss
9. Gewährleistungsrecht
10. Garantieangaben
Anmerkung:
Das Risiko einer Abmahnung wegen Fehlern im Impressum lässt sich leicht mit dem kostenlosen Impressum-Generator der IT-Recht Kanzlei begrenzen.
Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon
Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:
1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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