Schlagwort -Amazon

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Fan-Vorteil: Neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos
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Nachträgliches Ergänzen einer Amazon-Beschreibung ist wettbewerbswidrig
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Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart
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Abmahnung Amazon fehlende Grundpreisangabe
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Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung
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Update Abmahnung Betz DSR GmbH
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Abmahnung Amazon: Unlautere Werbung
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Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart
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Abmahnung Amazon CE-Kenzeichen
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Update Abmahnung Betz DSR GmbH
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Wie Du mir so ich Dir: Gegenabmahnung nicht rechtsmissbräuchlich
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Abmahnung Thorsten Töpfer
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Abmahnung Computer-Shop GmbH
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Abmahnung Amazon: Hinweis zu Altölentsorgung

Fan-Vorteil: Neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos

Widerrufs-belehrung 2011 kostenlos für Facebook Fans der IT-Recht Kanzlei

Sie möchten die neue Widerrufsbelehrung 2011, die in Kürze „in Kraft“ treten wird, kostenlos erhalten?

Dann werden Sie Facebook-Fan der IT-Recht Kanzlei.

Als Facebook-Fan räumt Ihnen die IT-Recht Kanzlei das Recht ein, deren Dokumente „Neue Widerrufsbelehrung 2011“ dauerhaft zu eigenen gewerblichen Zwecken zu nutzen – und das völlig kostenlos.

Hier geht´s direkt sofort zur Facebook-Seite der IT-Recht-Kanzlei: https://www.facebook.com/itrechtkanzlei.de

Sobald die neue Widerrufsbelehrung 2011 in „Kraft getreten“ ist, ist diese auf der Facebook-Unterseite „Neue Widerrufsbelehrung“ der IT-Recht Kanzlei erhältlich.

Nachträgliches Ergänzen einer Amazon-Beschreibung ist wettbewerbswidrig

So nicht! Beschreibung nachträglich ergänzen ist wettbewerbs-widrig

Das LG Frankfurt (Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10) hat entschieden, dass das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Amazon-Angebot wettbewerbswidrig ist, wenn der Händler damit lediglich den Zweck verfolgt Konkurrenten zu drangsalieren.

Sachverhalt

Die Klägerin listete im März 2010 unter der Amazon-ASIN […] ein 100 m Koaxkabel samt Artikelbeschreibung um dieses über ihren amazon.de-Account zu verkaufen. Im Zeitraum vom 05.08.2010 und dem 27.08.2010 änderte die Beklagte, die Inhaberin der Wortmarke „S…C…“ ist, die Beschreibung von „Koax-Kabel100 m“ in „S…C… Koax-Kabel100m“.

Mit Schreiben vom 09.09.2010 mahnte die Beklagte die Klägerin wegen Verletzung obiger Wortmarke ab, da die Beklagte keine Kabel der Marke „S…C…“ liefere, obwohl sie die entsprechende Artikelbeschreibung nutze.

Die Beklagte wiederum warb auf ihrer eBay-Seite für ihre Antennenkabel mit der Bezeichnung „Blitzversand“, was sie weiter unten bei „Sofortlieferung für unsere Kunden aus Deutschland!“ konkretisierte: So gab es den „Blitzversand“ nur für Waren mit Rechnungsbeträgen unter 300 € und auch nur bei mindestens 20 positiven Bewertungen oder der Übersendung eines Überweisungs-Screenshots.

Die Klägerin bestellte am 22.09.2010 ein solches Antennenkabel zu Testzwecken und bezahlte es am selben Tag durch Überweisung, welches erst am 29.09.2010 bei der Klägerin ankam.

Den ganzen Artikel lesen (Link)

Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblich fehlende Grundpreisangabe

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Amazon fehlende Grundpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “Japanisches Kochmesser”

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung (Werbung mit dem Begriff “ Japanische Kochmesser“)

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Betz DSR GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Betz DSR GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Betz DSR GmbH
Begründung:

angeblich irreführende Werbung durch Verwendung eines falschen UVP´s

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Abmahnung Amazon: Unlautere Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung (“Werbung mit falschem UVP”)

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblich irreführende Werbung (“CE-geprüft”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Amazon CE-Kenzeichen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „CE-geprüft“

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Betz DSR GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Betz DSR GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Betz DSR GmbH
Begründung:

angeblich irreführende Werbung durch Verwendung eines falschen UVP´s

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 Euro

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Wie Du mir so ich Dir: Gegenabmahnung nicht rechtsmissbräuchlich

Mahnt der Abgemahnte seinerseits den Abmahner ab, so ist die zweite Abmahnung nicht automatisch rechtsmissbräuchlich. Auch dann nicht, wenn der zuerst Abgemahnte den Abmahner ohne dessen Vorgehen  gar nicht abgemahnt hätte (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 09.02.2011, Az. 3-8 O 120/10).

Sachverhalt

Die Parteien vertreiben unter anderem Kabel sowie Zubehör für Satellitenanlagen über das Internet, insbesondere über „Amazon“ und „eBay“.

Die A fügte im März 2010 unter einer bestimmten ASIN-Nummer ein Kabel samt Beschreibung auf dem Amazon-Marketplace hinzu und bot dieses zum Verkauf an. Zwischen dem 05.08.2010 und dem 27.08.2010 änderte die B die Artikelbeschreibung, was die A jedoch nicht bemerkte. Die B mahnte die A wegen Verletzung der der B zustehenden Wortmarke X am 09.09.2010 ab. Grund: Die A hatte weiterhin No-Name-Kabel verkauft, obwohl die Artikelbeschreibung auf ein Markenprodukt ausgerichtet war, Mehr erfahren

Abmahnung Thorsten Töpfer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Thorsten Töpfer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblicher Irreführung wegen falschem Lieferumfang.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Thorsten Töpfer
Begründung:

angebliche Irreführung auf Grund von Differenzen zwischen Artikelbeschreibung und Lieferumfang beim Vertrieb eines Dietrich-Sets

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Abmahnung Computer-Shop GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Computer-Shop GmbH als Gegenwehr wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Computer-Shop GmbH
Begründung:

angebliche Irreführung wegen falscher Meldung einer Markenrechtsverletzung auf amazon

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: Amazon
Gegenstandswert: 50.000 Euro

Mehr erfahren

Abmahnung Amazon: Hinweis zu Altölentsorgung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die fehlende Angabe einer Annahmestelle zur kostenlosen Abgabe von Altöl 

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.