Schlagwort -Amazon

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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Veraltete Widerrufsbelehrung
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Links der Woche: Weihnachtseinkäufe, Beyoncé, 199 Abmahnungen, Facebook & Amazon
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Abmahnung IDO Verband: Preis je Mengeneinheit
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe bei Imprägnierspray
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe auf Amazon
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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses
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Abmahnung Amazon: Markenrechtsverletzung „Gorillapod“
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Abmahnung Michael Cerovsek
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Abmahnung Amazon: Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung
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Links der Woche: Amazon wächst und haftet nicht, NSA vs.Merkel, SEPA Umstellung, Steuerschlupflöcher und Datenschutz
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Abmahnung Nadine Cerovsek
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Abmahnung Amazon: Veraltete Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Herkunftsangabe
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Amazon will Preisparität nicht mehr durchzusetzen
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Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler

Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Veraltete Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Sanitaer-Versand Ltd vertreten durch die Kanzlei Sandhage wegen einer angeblich veralteten Widerrufsbelerung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Sanitaer-Versand Ltd
  • Begründung: angeblich veraltete Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Links der Woche: Weihnachtseinkäufe, Beyoncé, 199 Abmahnungen, Facebook & Amazon

 

Vor dem letzten Adventswochenende und den anstehenden Weihnachtsfeiertagen hier noch einmal unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein frohes Weihnachtsfest wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 51  (16.12. – 20.12.2013):  

 

  • 🙂 eCommerce: 70 Prozent kaufen Weihnachtsgeschenke online ein, mehr…
  • 😐 Das Prinzip Amazon: Erfinde und herrsche, mehr…
  • 😉 Na dann Prost: Astra tauscht Werbebanner aus, mehr…
  • 🙂 199 Abmahnungen: Sind Rechtsmissbrauch, mehr…
  • 😐 Facebook: Werbevideo startet von selbst, mehr…
  • 🙂 Neues Beyoncé-Album: Bricht iTunes-Rekord, mehr…

Abmahnung IDO Verband: Preis je Mengeneinheit

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblich fehlender Angabe von Preisen je Mengeneinheit (Grundpreis) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe der Preise je Mengeneinheit (Grundpreis) beim Verkauf von Produkten nach Volumen (hier: Imprägnierspray) 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe bei Imprägnierspray

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine weitere Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises – diesmal beim Verkauf von Imprägniersprays – vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Imprägniersprays über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe auf Amazon

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises auf Amazon vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Silicon Water Guard über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses

Ein Amazon-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebniss abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Werbung mit dem Testergebnis “sehr gut” des ÖKO-Test Verlages ohne Angabe der Fundstelle

 

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Abmahnung Amazon: Markenrechtsverletzung „Gorillapod“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung die ein Amazon-Händdler wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten hat vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich Markenrechtsverletzung an der Marke „Gorillapod“

 

 

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Abmahnung Michael Cerovsek

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des Herrn Michael Cerovsek wegen angeblich fehlender Angaben zur textilen Zusammensetzung von Textilartikeln vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Michael Cerovsek
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe zur Zusammensetzung von Rohstoffasern und Gewicht beim Vertrieb von Textilprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung Amazon: Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblichem Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung auf der Verkaufsplattform Amazon vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe der textilen Zusammensetzung beim Verkauf von Schals 

 

 

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Links der Woche: Amazon wächst und haftet nicht, NSA vs.Merkel, SEPA Umstellung, Steuerschlupflöcher und Datenschutz

Willkomen bei unseren Links der Woche.

Was diese Woche ausser unseren rechtlichen Kernthemen im Netz noch zu finden war zeigen wir Ihnen hier.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 43  (21.10. – 25.10.2013):  

 

  • 😐 Amazon: Wächst ungebrochen und macht Verluste, mehr…
  • 🙁 NSA-Affäre: Lauschangriff auf Merkel sorgt für Aufruhr in Berlin, mehr…
  • 😐 Oberlandesgericht: Amazon haftet nicht für E-Book-Inhalte, mehr…
  • 🙁 Bundesbank: Deutschland hinkt bei SEPA-Umstellung hinterher, mehr…
  • 🙂 Brüssel: Will Steuerschlupflöcher für Internetkonzerne schließen, mehr…
  • 🙁 EU-Vorstoß zum Datenschutz: Macht nicht alle glücklich, mehr…

Abmahnung Nadine Cerovsek

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Frau Nadine Cerovsek wegen Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Nadine Cerovsek
  • Begründung: angeblich Verwendung einer rechtlich nicht mehr aktuellen Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung Amazon: Veraltete Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung vorgelegt, die ein Amazon-Händler wegen einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung erhalten hat.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung einer fehlerhaften, weil veralteten Widerrufsbelehrung 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Herkunftsangabe

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich irreführender geographischer Herkunftsangabe vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende geographische Herkunftsangabe mit der Aussage „Himalaya-‚Ur-Salz“.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Amazon will Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“

Quelle: PM des Bundeskartellamts

Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler

Die IT-Recht Kanzlei hat Ihren Beitrag zum Verkauf auf der Plattform Amazon umfassend überarbeitet und ergänzt. Der Amazon-Marketplace und Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Seiten Amazons Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen, rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten.

Lesen Sie in unserem Beitrag mehr über das rechtliche Wagnis des Warenverkaufs über die Plattform Amazon.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.