Schlagwort -Amazon

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Links der Woche: Telekom, Amazon, Groupon, Brüssel, falsche Online-Shops & Google Ingress
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Abmahnung Amazon: Buchpreisbindungsgesetz
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Links der Woche: LinkedIn, NSA & GHCQ, ungenutzte Handys, Sportartikehersteller vs. amazon & ebay
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Abmahngefahr Amazon: Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig
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Abmahnung Amazon: Buchpreisbindung
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Abmahnung Kosmetik Institut Weissert e.K., Ebru Küveytli
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Abmahnung Amazon: Grundpreisangabe bei Kosmetik
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Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Beginn Widerrufsfrist
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Unlautere Werbung „ÖKO Test“
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Abmahnung Amazon: Beginn der Widerrufsfrist
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Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Unvollständige Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: EAR-Registrierung bei Leuchtkörpern
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Abmahnung Amazon: Fehlende EAR-Registrierung bei Leuchkörpern
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Abmahnung Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH: Angaben zu Lieferfristen & -zeiten
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Links der Woche: Google Keep, Amazon und Steuergelder & Links im Tarnkleid

Links der Woche: Telekom, Amazon, Groupon, Brüssel, falsche Online-Shops & Google Ingress

Sonne, hohe Luftfeuchtigkeit, Blitz und Donner und dann auch noch unsere Links der Woche.

Was für ein Sommer 😉

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 32  (05.08. – 09.08.2013):  

 

  • 🙂 Deutsche Telekom: Mehr Kunden, mehr Umsatz, mehr…
  • 🙁 Amazon: Schlampt bei der Kennwortabfrage, mehr…
  • 🙂 Schnäppchen-Portal Groupon: neue Chefs, neue Hoffnung, mehr…
  • 🙁 Brüssel: Bis zu 774 Prozent Preisunterschied bei EU-Handytarifen, mehr…
  • 🙁 Internet-Shopper: Mit falschen Onlineshops betrogen, mehr…
  • 😐 Googles GPS-Spiel Ingress: Werbung an virtuellen Spielorten, mehr…

Abmahnung Amazon: Buchpreisbindungsgesetz

Der IT-Recht Kanzlei München wurde an einen Amazon-Händler gerichtete Abmahnung wegen angeblicher Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Der Verkaufspreis eines Buches liegt unter dem vom Verlag festgelegten Verkaufspreis 

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: LinkedIn, NSA & GHCQ, ungenutzte Handys, Sportartikehersteller vs. amazon & ebay

Der heißeste Juli seit rund 130 Jahren.

Solange gibt es unsere Links der Woche natürlich noch nicht, aber wir arbeiten daran ;-).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 31  (29.07. – 02.08.2013):  

 

  • 🙂 Karriere-Netzwerk: LinkedIn zieht mehr Mitglieder an, mehr…
  • 😐 Bericht: NSA finanziert heimlich den britischen GCHQ, mehr…
  • 🙁 Studie: 120 Millionen ungenutzte Handys in deutschen Haushalten, mehr…
  • 🙁 Sportartikelhersteller: Untersagen Verkauf über Amazon und eBay, mehr…
  • 🙁 Gericht: Daimler beschäftigte IT-Experten in Scheinwerkverträgen, mehr…
  • 😐 eBay: Neue Bestimmungen für Verkäufer mit Top-Bewertungen, mehr…

Abmahngefahr Amazon: Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig

Das LG Bochum hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13) entschieden, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn für alltägliche Gegenstände im E-Commerce Lieferfristen von mehr als 3 Wochen vorbehalten werden. Dieses Urteil führt zu erheblichen Problemen in der Rechtspraxis, insbesondere auf der Plattform Amazon ist die Lieferzeitangabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“ als optionaler Standardtext in einer Vielzahl von Angeboten enthalten. Die betroffenen Online-Händler laufen nunmehr Gefahr wegen dieser Angabe kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.

 

 

 

1. Was war eigentlich genau geschehen
Es stritten sich zwei Händler von Kinderwägen bzw. Kinderautositze und zugehörige Zubehörartikel über die rechtliche Zulässigkeit von „Lieferzeitangaben“ auf der Plattform Amazon. Die Beklagte bot auf der Plattform Amazon eine Fußdecke für einen Kinderanhänger mit der folgenden Aussage an:

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Amazon: Buchpreisbindung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Amazon-Händlers wegen angeblicher Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verkaufspreis weicht von dem festgelegten Letztabnehmer-Preis ab

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Kosmetik Institut Weissert e.K., Ebru Küveytli

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Kosmetik Instituts Weissert e.K., Ebru Küveytli wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe vor. 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Kosmetik Institut Weissert e.K., Ebru Küveytli
  • Begründung: angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Kosmetikprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 Euro

 

Mehr erfahren

Abmahnung Amazon: Grundpreisangabe bei Kosmetik

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Kosmetikartikeln

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Beginn Widerrufsfrist

Die IT-Recht Kanzlei wurde über eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG wegen angeblich fehlerhafter Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist informiert.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
  • Begründung:  angeblich fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Unlautere Werbung „ÖKO Test“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich irreführender Werbung mit einem veralteten Testergebnis beim Vertrieb von Matrazen vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: Angeblich irreführende Werbung mit dem Öko Test Siegel (“sehr gut” Ausgabe 06/2009) beim Verkauf von Matrazen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amazon: Beginn der Widerrufsfrist

Der IT-Recht Kanzlei München wurde die Abmahnung eines Amazon-Händlers wegen angeblich mehrer Fehler in der Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung hinsichtlich dem Beginn der Widerrufsfrist, den Widerrufsfolgen und den Kosten der Rücksendung

 

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Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Unvollständige Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG vertreten durch die Kanzlei Sandhage vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
  • Begründung: 
    • angeblich unvollständige Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: EAR-Registrierung bei Leuchtkörpern

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wegen angeblich fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtkörpern über Amazon vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtkörpern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amazon: Fehlende EAR-Registrierung bei Leuchkörpern

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtkörpern die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird/werden:

 

  • angeblich fehlende EAR-Registrierung für den Vertrieb von Leuchtkörpern

 

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Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH: Angaben zu Lieferfristen & -zeiten

Ein Amazonhändler hat uns über eine Abmahnung der Firma Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH wegen angeblich unangemessener Lieferzeitangaben informiert. 

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH
  • Begründung: angeblich unlautere, weil unklare Lieferzeiten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Google Keep, Amazon und Steuergelder & Links im Tarnkleid

An diesem Wochenende stehen die letzten Ostereinkäufe an, doch vorher gibt es noch unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

 

Die Links der Kalenderwoche 11 (18.03. –  22.03.2013):

 

  • 🙁 Aufgepasst: Links im Tarnkleid […]
  • 😐 Amazon: Erhielt mindestens 14 Millionen Euro Steuergelder […]
  • 🙂 Grüne: Kritisieren eingebaute Schwachstellen in Elektrogeräten […]
  • 😐 Google: Arbeitet angeblich an eigener Smartwatch […]
  • 😐 Augsburger Allgemeine: Beschlagnahmung von Nutzerdaten war rechtswidrig […]
  • 🙂 Google Keep: Google startet Notizendienst […]

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.