Abmahnung Ralph Schneider: Anbieterkennzeichnung fehlt
Herr Ralph Schneider hat einen Ebay-Händler wegen einer fehlenden Anbieterkennzeichnung und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Ralph Schneider
- Begründung:
- fehlende Anbieterkennzeichnung (Impressum)
- fehlende Informationen zum Vertragsschluss
- fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- fehlende Angaben über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- fehlende Informationen zum gesetzlichen Widerrufsrecht
- fehlendes Musterwiderrufsformular
- fehlender OS-Link
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 30.000,– €