Abmahnung IDO Verband: Angabe der Telefonnummer im Widerrufsformular
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen der angeblich unzulässigen Angabe einer Telefonnummer im Widerrufsformular und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- Angabe einer Telefonnummer im Widerrufsformular
- ungenügende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto