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Abmahnung IDO Verband: Angabe der Telefonnummer im Widerrufsformular

Abmahnung IDO Verband: Angabe der Telefonnummer im Widerrufsformular

Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen der angeblich unzulässigen Angabe einer Telefonnummer im Widerrufsformular und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: 
    • Angabe einer Telefonnummer im Widerrufsformular
    • ungenügende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Dawanda
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.