Schlagwort -Angabe Fundstelle

1
Abmahnung eis.de GmbH
2
Abmahnung Amazon: Werbung mit Testergebnis der Stiftung Warentest

Abmahnung eis.de GmbH

Die Firma eis.de GmbH hat einen Amazon-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma eis.de GmbH:

  • Abmahner: eis.de GmbH
  • Begründung: fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses beim Vertrieb von Erotikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 10.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung Amazon: Werbung mit Testergebnis der Stiftung Warentest

Ein Onlinehändler, der über Amazon Erotikartikel und -zubehör verkauft wurde wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt.

Die abmahnende Firma bemängelt in der Abmahnung den fehlenden Verweis auf die Fundstelle eines Testergebnisses das zu Werbezwecken in der Artikelbeschreibung verwendet wird.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.