Schlagwort -Angaben in der Widerrufsbelehrung sind unvollständig

1
Abmahnung IDO Verband: Angaben in der Widerrufsbelehrung sind unvollständig

Abmahnung IDO Verband: Angaben in der Widerrufsbelehrung sind unvollständig

Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen unvollständiger Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
    • unvollständige Angaben in der Widerrufsbelehrung (Telefonnummer fehlt)
    • fehlende Datenschutzerklärung
    • unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Dawanda
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.