Abmahnung IDO Verband: Angaben zu den Versandkosten sind unzureichend
Der IDO Verband hat einen Onlineshop-Händler wegen unzureichender Angaben zu den Versandkosten und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- unzureichende Angaben zu den Versandkosten (Ausland)
- fehlende Grundpreisangaben
- fehlender OS-Link
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto