Abmahnung IDO Verband: Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss sind unzureichend
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen unzureichender Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- unzulässige Informationen zum Widerrufsrecht
- unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto